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ENA - Elektrotechnologien und Anlagenbau GmbH | Industriestraße 3 | 39443 Atzendorf  GERMANY
Tel.: ++49 (0) 39266 94930 | FAX: ++49 (0) 39266 949323 | E-Mail: info@ena-mbh.de | homepage: www.ena-mbh.de
Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

ENA - Elektrotechnologien und Anlagenbau GmbH

Industriestraße 3
39443 Atzendorf
(Ortsteil von Staßfurt)
GERMANY

Tel.: ++49 (0) 39266 94930
FAX: ++49 (0) 39266 949323

E-Mail: info@ena-mbh.de
homepage: www.ena-mbh.de

Geschäftsführender Gesellschafter: Dipl.-Ing. Ingo Horn
E-Mail: horn@ena-mbh.de

Handelsregister Stendal HR B 108521
USt.-ID: DE 170661954

Seitenverantwortliche: Dipl.-Ing. Ingo Horn / ENA GmbH  
Hinweise zur Seitengestaltung an: info@ena-mbh.de

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Auskunft, Löschung, Sperrung

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Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.


Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Umfang der Leistungen und Durchführung der Arbeiten

Umfang und Ziel der Leistungen bedürfen der schriftlichen Absprache zwischen der ENA GmbH und dem Auftraggeber und werden i.d.R. in einem schriftlichen Angebot der ENA GmbH beschrieben.

Die ENA GmbH führt die ihr übertragenen Arbeiten mit Sorgfalt sowie nach aner-kannten Regeln der Technik durch.

Beginn und Ende der Arbeiten werden von der ENA GmbH gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Wird der vorgesehene Zeitplan überschritten, so wird die ENA GmbH unter Angabe der Ursache Änderungsvorschläge für eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums in Absprache mit dem Auftraggeber unterbreiten.

Vergütung und Zahlungsweise

Bei Auftragserteilung wird die Höhe der Vergütung und ggf. ein Zahlungsplan schriftlich festgelegt. Dabei werden entweder Festpreise oder Preise auf Abrech-nungsbasis mit einer festgelegten Kostengrenze vereinbart.

Ist insbesondere bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben abzusehen, dass das Ziel der Arbeiten zu den vereinbarten Bedingungen nicht erreicht werden kann, wird die ENA GmbH den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen und Vor-schläge über das weitere Vorgehen unterbreiten.

Wenn nicht ausdrücklich genannt, versteht sich die Vergütung stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen: 
   15 % der Angebotssumme zahlbar bei Auftragsbestätigung 
   25 % nach der Konstruktions- und Planungsphase (Freigabe der Fertigung)      
   50 % nach Vorabnahme 
   10 % nach Versandbereitschaft

Die Zahlungen sind abzugs- und spesenfrei auf das in der Rechnung bezeichnete Konto der ENA GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Rech- nungsstellung oder lt. Zahlungsplan (Angebot) zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungs- kredite zu zahlen.

Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zuläs-sig, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt worden ist.

Lieferbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, die Lieferbedingungen für Elektro-Industrieöfen und die Ge-schäftsbedingungen der ENA GmbH.

Eigentums- und Nutzungsrechte

Eigentums- und Nutzungsrechte an den Ergebnissen des Auftrages erwirbt der Auf- traggeber erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises.

Benutzt der Auftraggeber Schutzrechte oder know how der ENA GmbH, so wird er der ENA GmbH eine angemessene Vergütung zahlen.

Bei gerichtlichen oder aussergerichtlichen Auseinandersetzungen wie z.B. bei der Durch- setzung von Regressansprüchen gegenüber Dritten oder zu Zwecken der Werbung darf der Auftraggeber die von der ENA GmbH erhaltenen Ergebnisse nicht ohne deren schriftliche Zustimmung als Beweismittel bzw. als Werbemittel verwenden.

Geheimhaltung und Veröffentlichung

Sämtliche Informationen, die vom Auftraggeber für vertraulich erklärt werden, so insbesondere die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten, werden weder während noch nach Abschluss der Untersuchungen seitens der ENA GmbH Dritten zugäng-lich gemacht, es sei denn, der Auftraggeber entbindet die ENA GmbH schriftlich von der vertraulichen Behandlung bestimmter Informationen, oder diese sind durch den Auftraggeber bzw. Dritte allgemein bekannt geworden. Diese Verpflich-tung gilt entsprechend auch für den Auftraggeber gegenüber der ENA GmbH.

Die ENA GmbH kann, falls nicht anders verein- bart, wissenschaftliche Erkenntnisse grund- sätzlicher Art in Form eines Tätigkeitsberichts, in Form von Veröffentlichun-gen in wissen- schaftlichen Zeitschriften etc. publizieren. Der Auftraggeber ist hier-von in Kenntnis zu setzen.

Die Veröffentlichung konkreter Ergebnisse, die die Schutzinteressen des Auftrag-gebers berühren kann, darf von der ENA GmbH nur in Absprache mit dem Auf-traggeber und dessen schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden.
Vertragskündigung

Beide Partner können den geschlossenen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu Ende jedes Quartals kündigen, wenn sechs Monate nach Beginn der Arbeiten keine wesentlichen Fortschritte erzielt worden sind.

Wird die Kündigung wirksam, so wird die ENA GmbH die bis zum Kündigungster-min erarbeiteten Ergebnisse innerhalb von sechs Wochen dem Auftraggeber übergeben. Dieser zahlt in diesem Fall die von der ENA GmbH nachgewiesenen Kosten, die unter Berücksichtigung des zeitlichen Aufwandes die im Zahlungsplan festgelegte Summe nicht überschreiten darf.

Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung der ENA GmbH ist beschränkt auf die Durchführung der schriftlich vereinbarten Leistungen sowie grundsätzlich auf 12 Monate nach Abga-be der Ergebnisse bzw. 12 Monate ab Probebetrieb.

Der Ort der Gewährleistung bezieht sich auf einen Aktionsradius von 300 km um Magdeburg. Bei darüber hinaus gehenden Gewährleistungsorten ist durch den Auftraggeber der Mehraufwand mit 
0,65 EUR pro gefahrenem Kilometer zu tragen.

Unzureichende Leistungen werden auf Kosten der ENA GmbH nachgebessert. Schlägt die Nach- besserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Min-derung der Vergütung ver- langen.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind weitergehende Schadensersatzan-sprüche wegen Nichterfüllung eines Teils oder des gesamten Auftrages, insbeson-dere wegen Schäden aus Vertragsverletzung der ENA GmbH, wegen Fehlern bei Vertragsabschluss und Durchführung ausgeschlossen, sofern diese Schäden nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sind. Weiterhin wird die Haftung für fährlässige Schäden, bei denen keine Personen zu schaden kom-men, ausgeschlossen. 

Sollte die Haftung für die genannten und gleichgelagerten Schäden von der ENA GmbH übernommen werden, so wird sie auf Kosten des Auftraggebers eine ent-sprechende Versicherung abschliessen.

Ungeachtet anderslautender Vorschriften haftet die ENA GmbH nicht für indirekte oder Folgeschäden.

Urheberrecht

Alle im Zusammenhang mit dem Vertragsgegen- stand möglicherweise beim AN auftretenden Urheberrechte, insbesondere Patente, Erfindun- gen, werden folgen-dermaßen geregelt:

Das Forschungs- und Entwicklungsergebnis wird dem AG nach Abschluss des Vor-habens zur Verfügung gestellt. Der AG erhält entsprechend der Aufgabenstellung an den entstandenen Erfindungen und an den vom AN angemeldeten oder ihm erteilten Schutzrechten ein nicht- ausschliessliches Nutzungsrecht. Bei Nutzung dieses nichtausschliesslichen Nutzungsrechtes durch den AG erstattet der AG dem AN einen zu vereinbarenden Anteil der Kosten für Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verteidigung der Schutz- rechte sowie die gesetzliche Arbeitnehmererfin- dungsvergütung (max. 30 % der nachgewiesenen Kosten).

Auf Verlangen erhält der AG anstelle des Rechts gemäß § 15 Absatz 2 an den ent-standen Erfindungen und an den durch den AN im Zusammenhang mit dem Pro-jekt angemeldeten und erteilten Schutzrechten ein ausschliess- liches, entgeltli-ches Nutzungsrecht für den seinem Auftrag zugrunde liegenden Anwen- dungs-zweck. Das Verlangen ist spätestens 3 Monate nach Mitteilung der Erfindung schriftlich gegenüber dem AN zu erklären. Ausschliess- liche Nutzungsrechte sind je nach Wert der Erfindung zu vergüten. Der AN behält ein unent- geltliches nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.

Allgemeines

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäfts- bedingungen sowie Nebenabre-den bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf diese Form- erfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

Sollte eine der Geschäftsbedingungen unwirk- sam sein, so werden die übrigen Punkte hier- durch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine neue zu ersetzen, der der inhaltlichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bedingung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass Lücken vorhanden sind oder Bestimmungen der Auslegung bedürfen.

Die jeweils in der Schriftform abgefassten rechtsgültigen, vertraglichen Regelun-gen setzten anders lautende Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausser Kraft.

Anwendbares Recht

Auf alle vertraglichen Beziehungen ist aus- schliesslich das Recht der Bundesre-publik Deutschland anwendbar.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.



Allgemeine Lieferbedingungen Terms of Delivery
Ausgabe Januar 2022 Edition January 2022
1 Geltungsbereich Area of application
1.1
Diese Lieferbedingungen gelten gegenüber Unter- nehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‐rechtlichen Sondervermögen. 
These Terms of delivery shall apply vis a vis mer- chants, governmental entities or special govern- mental estates.
1.2
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aus- schließlich aufgrund der nachstehenden Bedingun- gen. 
Our deliveries and services are exclusively pro- vided based on the follow-ing conditions.
1.3
Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit. 
Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.
2
Allgemeines 
General provisions
2.1
Die in unseren Prospekten und Katalogen sowie die in unseren Angeboten enthaltenen technischen Angaben (einschließlich Gewichts‐ und Maßanga- ben), Abbildungen und Zeichnungen sind bran- chenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht von
uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 
The technical information (including information on weight and dimen-sions) in our brochures and cat- alogues as well as in our offers, diagrams and sketches are approximate values in line with indus- try norms, unless they are expressly described by
us as binding.
2.2
Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie ent- sprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse ge- genüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Inte- resse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmali- gem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbin- dung. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflich- tet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermit-telt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Ver- wertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwi-
ckelt werden. 
Each contracting party shall use all documents (also included are de-signs, models and data) and know how obtained during the business relation- ship, exclusively for the joint purposes, and, if the other contract-ing party describes them as confi- dential or has an obvious confidentiality interest in them, shall undertake the same careful measures to keep them confidential with respect to third par- ties as they would for their own documents and know how. This obligation begins upon initial re- ceipt of the documents or knowledge and ends 36 months following the end of the business relation- ship. This obligation shall not apply to documents and information which are public knowledge or which were known to the contractual party upon re- ceipt without him having been bound to confi-denti- ality, or which are then conveyed by a third party who has the right to pass them on, or which are produced by the receiving contracting party without using documents or know how of the other con- tracting party which must be kept confidential.














Geschäftsführer: Amtsgericht Stendal Steuer-Nr.: 107/105/01462 BIC: NOLADE21SES Salzlandsparkasse Staßfurt
Dipl.-Ing. Ingo Horn HR B 108521 USt-IdNr. DE 170661954 IBAN: DE92 8005 5500 0300 0080 40
 

3
Rechtliche Grundlagen des Auftrags 
Legal basis of the contract
3.1
Bestandteile eines abzuschließenden Vertrages sind in nachstehender Reihenfolge, wobei bei Wi- dersprüchen das Vorhergehende gegenüber dem Nachfolgenden Vorrang hat:
□ unsere schriftliche Auftragsbestätigung,
□ im Falle von Montageleistungen unsere Beson- deren Bedingungen für Montagen sowie im Falle von Reparaturen unsere Besonderen Bedingungen für Reparaturen an Maschinen und Anlagen,
□ diese Allgemeine Lieferungsbedingungen,
□ die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

Abweichende Bedingungen des Bestellers sind von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir die Liefe- rung / Leistung ausführen, ohne den Bedingungen
des Bestellers besonders widersprochen zu haben. 
Constituent parts of a contract to be concluded are in the following order, and in the case of a discrep- ancy the preceding component takes prece-dence over the one which follows:
□ our confirmation of an order in writing
□ in the case of installation services our special conditions for instal-lations and in the case of re- pair work our special conditions for re-pair on ma- chines and installations
□ these general terms of delivery
□ the statutory provisions of the Federal Republic of Germany

We do not accept differing conditions of the pur- chaser even if we per-form delivery or service with- out having explicitly objected to the condi-tions of
the purchaser.
4
Preis und Zahlung 
Price and payment
4.1
Unsere Preise gelten netto ab Werk, ausschließ- lich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis be- rechnet und Eigentum des Bestellers wird, bei um- satzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen zzgl. der bei Rechnungsstellung gültigen Mehrwert-
steuer. 
Our prices are net ex works excluding packaging which is calculated onto the net cost and becomes the property of the purchaser. For deliv-eries and services subject to valued added tax the VAT appli- cable on the date of issue of the invoice is to be
added.
4.2
Im Falle von bei Vertragsabschluss für uns nicht vo- raussehbaren Erhöhungen der unserer Kalkulation zugrunde liegenden Material‐, Lohn‐ oder Energie- kosten, die nach Ablauf von vier Monaten nach Ver- tragsabschluss eingetreten sind, ist eine entspre- chende Preisangleichung zu vereinbaren. Kommt eine Einigung in angemessener Frist nicht zu- stande, so bestimmen wir die Preisangleichung nach billigem Ermessen. 
For of an increase in cost of materials, wages or energy based on our price estimate and which were not foreseeable by us on conclusion of the contract, which occur after four months following the conclu- sion of the contract, a corresponding price adjust- ment shall be agreed upon. Should an agreement not be achieved within a reasonable amount of time, we shall determine a fair price adjustment.
4.3
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig 
All invoices must be paid within 30 days from the date of issue without any deductions being made.
4.4
Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbind- lichkeiten des Bestellers im Zeitpunkt der Skontie- rung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum. 
A discount arranged for early payment always only refers to the invoice value excluding freight and re- quires that the total sum of all purchaser’s accounts due has been settled at the point in time of the dis- count. Un-less otherwise arranged, discount peri- ods available for early payment are to be calculated
from the date of the invoice.










Geschäftsführer: Amtsgericht Stendal Steuer-Nr.: 107/105/01462 BIC: NOLADE21SES Salzlandsparkasse Staßfurt
Dipl.-Ing. Ingo Horn HR B 108521 USt-IdNr. DE 170661954 IBAN: DE92 8005 5500 0300 0080 40
 

5.5
Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware ge- liefert, ist der Besteller dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Besteller nur mit rechts- kräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenan- sprüchen aufrechnen. Wir können jegliche Zurück- behaltungsrechte des Bestellers durch schriftliche selbstschuldnerische Bankbürgschaft im Werte des zu sichernden Rechts abwenden. 
If we have indisputably delivered partly defective goods, the purchaser is nevertheless obliged, to make the payment for the part which is not defec- tive unless he has no interest in a part delivery. The purchaser can only set off with legally valid and en- forceable or undisputed claims. We can avert all the purchaser’s rights of retention with a directly en- forcea-ble guarantee in an amount equal to the value of the right to be guaran-teed.
5.6
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszin- sen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berech- net, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunk- ten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäi- schen Zentralbank. 
In the case of a delayed payment we have the right to charge interest on arrears at the rate of interest which the bank calculates for us for current account borrowing, however this interest shall be at least 8 per cent higher than the base rate of the European Central Bank at the time.
5.7
Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen ein- stellen. 
In the case of a delayed payment we can, until re- ceipt of the payments, cease the fulfilment of our obligations after informing the purchaser in writing.
5.8
Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leis- tungsfähigkeit des Partners gefährdet wird, so kön- nen wir die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Si- cherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Part- ners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berech- tigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadener- satz zu verlangen. 
If it becomes apparent after the conclusion of the contract that our pecuniary claim is endangered due to inability of the partner to pay, then we have the right to refuse to perform further services and give the purchaser an equitable period of time dur- ing which he must pay for the delivery step by step or provide security. In the case of refusal by the partner or upon expiry of the time period without a successful outcome, we are entitled to withdraw from the contract and claim damages.
5.9
Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, gegen sämt- liche Forderungen, die dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns zustehen, aufzu- rechnen. 
We may set off any outstanding claims which we are entitled to receive from the purchaser against any outstanding amounts which the purchas-er is entitled to receive from us, irrespective of the legal reason for this.
6 Lieferung und Lieferzeit Delivery and delivery time
6.1
Konstruktions‐ und Formänderungen des Lieferge- genstandes, die dessen Wert erhöhen oder unbe- rührt lassen, rechtfertigen dann nicht die Ablehnung des Liefergegenstandes durch den Besteller, wenn die Abweichungen die beabsichtigte Verwendung (Weiterverkauf, betrieblicher Gebrauch etc.) nicht beeinträchtigen. 
Changes to the construction and form of the deliv- ery goods which in-crease or do not change its value do not entitle the purchaser to reject the deliv- ery good if the deviations do not impair the intended use (sell-ing‐on, business use etc.).







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6.2
Güten und Maße bestimmen sich nach dem bei Vertragsschluss geltenden DIN/EN‐Normen bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher nach Handels- brauch. Abweichungen von Güte, Maß und Gewicht sind nach DIN /EN oder der geltenden Übung zu- lässig. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter oder Werks‐Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärun- gen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. 
Qualities and measurements are according to DIN (German Industry standards) /EN standards or ma- terial grade sheets or in the absence of these ac- cording to commercial usage valid upon conclusion of the contract. Deviations in quality, measurements and weight are permissi-ble according to DIN/European standards or customary practice.
Refer-ence to standards, material grade sheets or works inspection documents as well as information concerning quality, measurements, weights and ap- plicability are not representations or guarantees, nor are they declara-tions of conformity or manufac- turer’s declarations with the corresponding labels such as CE (European conformity) and GS (safety checked).
6.3
Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind in zumutbaren Umfang zulässig. Sie werden geson- dert in Rechnung gestellt. 
Our partial delivery or partial performance is permit- ted to a reasonable extent. They are charged for separately.
6.4
Wir liefern, sofern nichts anderes vereinbart, ab Werk, unfrei und unversichert. Wird der Versand vereinbarungsgemäß von uns durchgeführt, so be- stimmen wir Versandweg und –mittel sowie Spedi- teur und Frachtführer. 
In so far as nothing else is arranged, we deliver un- insured ex works and the purchaser pays for transport cost. If we arrange for transport we decide on the route and method as well as shipping agent and carrier.
6.5
Bei vereinbarter Aufstellung des Liefergegenstan- des durch uns hat der Besteller geeignete Räume, passende Stromquellen und die zum Anschluss es Liefergegenstandes erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Sie müssen unseren Richtlinien und den geltenden Fachnormen entspre- chen. Zur Lieferung und Montage sind wir nur ver- pflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die Aufstel- lungsbedingungen am Aufstellungsort getrof-fen sind. 
In case we arrange the installation of the delivery goods, the purchaser must make available suffi- cient space, suitable electricity sources and the fa- cilities necessary for the connection of the delivery goods. They must meet our guidelines and the ap- propriate technical standards. We are only obliged to make the delivery and perform installation work after a binding agreement has been made between the purchaser and us concerning the conditions of installation at the installation location.
6.6
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertrags- schluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibrin- gung der vom Besteller bereitzustellenden Unterla- gen sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Vo- rauszahlung. Ist auch Software Vertragsgegen- stand, so gilt dies insbesondere auch für die vom Besteller für die Systemanalyse und Programmie- rung beizubringenden Unterlagen und Informatio- nen. 
The delivery time arranged begins upon conclusion of the contract, however not before the complete production of the documents which the purchaser must make available, nor before receipt of an ad- vance pay-ment agreed to. If software is also the subject matter of the contract this also applies par- ticularly to the documents and information which must be produced by the purchaser for the system analysis and programming.










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6.7
Kommt der Besteller mit einer Vertragspflicht (Mit- wirkungspflicht und / oder Zahlungspflicht) in Ver- zug, wird der vereinbarte Lieferzeitpunkt unverbind- lich. In diesem Fall sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen insbesondere unter Beachtung unserer sonstigen Verpflichtungen, die Leistungs‐ / Liefer- zeit neu festzusetzen. 
If the purchaser is late in his performance of a con- tractual duty (obliga-tion to co‐operate and/or pay- ment obligation) the delivery date shall no longer be binding. In this case we are entitled, at our reasona- ble discre-tion, taking into particular account other obligations, to set the perfor-mance/delivery ap- pointment anew.
6.8
Eine angemessene Lieferzeitverlängerung tritt ein bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvor- hergesehener Hindernisse (höhere Gewalt). Ent- sprechendes gilt, wenn die genannten Umstände bei unseren Lieferanten eingetreten und hierdurch die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung nicht zustande gekommen ist. Die vorbezeichneten Hin- dernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lie- ferverzuges eintreten, es sei denn dass wir den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hätten. Nach Wegfall der vorbezeichneten Hinder- nisse werden wir dem Besteller die neue Lieferzeit unverzüglich mitteilen. 
An appropriate extension to the delivery period oc- curs in the case of lawful industrial action, in partic- ular strike and lock out, as well as the occurrence of unforeseeable difficulties (force majeure). Accord- ingly the same applies if the circumstances cited af- fect our suppliers and because of this raw materials were not provided properly and punctually. We are also not responsible for the obstacles described previously when they occur during a current deliv- ery contract unless we caused the delay wilfully or due to gross negligence. After the obstacles de- scribed previ-ously are no longer a factor we shall inform the purchaser of the new delivery date.
6.9
Wird die Lieferung / Leistung von uns nicht ausge- führt, weil der Besteller unberechtigt von einem er- teilten Auftrag zurückgetreten ist, können wir unbe- schadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächli- chen Schaden geltend machen, 15 % des Preises der Lieferung/ Leistung für die durch die Bearbei- tung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehal- ten. 
If the delivery/service is not carried out by us be- cause the purchaser withdrew from a contract with- out being authorised to do so we may, without prej- udice to the possible right to claim further damages, demand 15% of the price of the delivery/service for the costs amounting from the processing of the contract and for lost profit. The purchaser has the right to provide evidence of damages being lower.
6.10
Wird die Fertigstellung oder der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert oder die Lieferung trotz Anzeige der Versandbereitschaft nicht inner- halb einer von uns gesetzten Frist abgerufen, lagert sie – ggf. teilfertig – auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Falls eine Lagerung bei uns nicht mög- lich ist, wird Lagergeld in Höhe der entstandenen Kosten, mindestens jedoch ½ % des Rechnungsbe- trages für jeden Monat vom Tag der Versandbereit- schaft an, berechnet. Wir sind auch berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer ange- messenen Nachfrist anderweitig über den Lieferge- genstand zu verfügen und den Besteller mit ange- messen verlängerter Frist zu beliefern. 
If the completion or dispatch is delayed due to the purchaser's wishes or if the delivery, despite notifi- cation of it being ready for transport, is not retrieved within a time period set by us, it is stored ‐ if need be partly finished ‐ the cost and risk of which shall be borne by the purchaser. If it is not possible to provide storage on our premises storage expenses to the sum of the costs incurred shall be charged every month from the day on which the dispatch was ready, however this shall be not less than ½ % of the invoice amount. After the setting and unsuc- cessful expiry of an appropriate extended time limit we also may deal with the delivery goods in a differ- ent way and delivery to the purchaser after an ap- propriately extended time period.









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6.11
Ist für Lieferverzug eine Vertragsstrafe verwirkt, so ist der Vorbehalt der Vertragsstrafe durch den Be- steller bei Entgegennahme bzw. Abnahme der Leis- tung unverzichtbar. 
If a contractual penalty for late delivery is forfeited then the retention of the contractual penalty by the purchaser is indisputable as soon as the good/ser- vice has been received or performed.
6.12
Im Falle eines Lieferverzuges ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Geltend- machung von Schadensersatz statt der Leistung oder zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er uns zuvor unter Androhung dieser Maßnahmen eine an- gemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, es sei denn dass die gesetzlichen Ausnahmefälle für eine Entbehrlichkeit der Fristset- zung (§§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB) vorliegen. 
In the case of late delivery the purchaser, within statutory limits, may only claim for damages instead of or for the good or service or to with-draw from the contract, after he set a fair warning period, un- less statuto-ry exceptions for a lack of necessity for a time period exist (§§ 281 section 2, 323 section 2 German Civil Code).
6.13
Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt 9. 2 dieser Be- dingungen. 
Further claims based on late delivery may only be raised under section 9. 2 of these conditions.
6.14
Soweit nachstehend Lieferzeiten oder Lieferda- ten angegeben sind, weisen wir darauf hin, dass die Einhaltung dieses Lieferzeitraums unter dem Vorbehalt steht, dass wir unsererseits von unse- ren Lieferanten rechtzeitig beliefert werden oder die benötigten Materialien überhaupt am Markt beschaffbar sind.
Bei einer verzögerten oder ausbleibenden Selbstbelieferung haben wir daher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und werden dadurch von unserer Leistungspflicht frei.

Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten.

Vorleistungen und Anzahlungen des Auftragge- bers werden entsprechend des Aufwandes des Auftragnehmers mit dem realen Aufwand ver- rechnet.

Verändert sich ein Kostenbestandteil innerhalb der Gesamtkosten (z.B. durch nachweislich deutlich erhöhte drittbezogene Materialkosten), so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Preis anteilmäßig in einem zumutbaren Rahmen anzupassen, jedoch nur proportional hinsichtlich des entsprechenden Kostenele- ments. 
Insofar as delivery periods or delivery dates are stated below, we point out that the delivery period is subject to the proviso that we, for our part, are sup- plied by our suppliers or that the required materials can be procured on the market at all. available on the market at all.

In the event of delayed or non-delivery to us, we shall therefore have the right to withdraw from the contract and shall thereby be released from the ob- ligation to deliver.

Contract and shall thereby be released from our ob- ligation to perform.

We are obliged to inform the ordering party immedi- ately of the non-availability of the service.

Advance performances and down payments of the ordering party shall be charged according to the contractor's with the actual expenditure.

If a cost component within the total costs changes (e.g. through demonstrably significantly third party- related material costs), the contractor reserves the right to adjust the price proportionally within a rea- sonable range.

the price proportionally within a reasonable scope, but only proportionally with regard to the corresponding cost element.
7 Gefahrübergang, Abnahme Passing of risk, acceptance
7.1
Sofern nichts Besonderes vereinbart ist, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware un-
sere Läger oder die Läger unserer Unterlieferer ver- lässt, es sei denn, dass wir die Ware mit eigenen 
Unless alternative arrangements are made risk is transferred to the purchaser as soon as the goods
leave our warehouses or the ware-houses of our subcontractors, unless we deliver the goods with

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Fahrzeugen ausliefern. Der Gefahrenübergang auf den Besteller tritt insbesondere auch dann ein, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes erfolgt, wenn die Versendung durch Fahrzeuge un- seres Unterlieferers erfolgt, und wenn Teillieferun- gen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z. B. die Versandkosten, die Anfuhr durch Unterlieferer oder sonstige Dritte oder Aufstellung) übernommen haben.
Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. our own vehicles. The transfer of risk to the pur- chaser also occurs unequivocally if the dispatch takes place within the same town, if the dispatch is sent using the vehicles of our subcontractors, and if partial deliveries occur or if we have taken on other services (e.g. handling and shipping costs, the transport by subcontractors or any other third par- ties or installation).
7.2
Verzögert sich der Versand oder die Abnahme in- folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. 
If the dispatch or the delivery acceptance is delayed due to circumstances which the purchaser is re- sponsible for, the risk is transferred to the pur- chaser upon receipt of the notification of being ready for dispatch or for delivery acceptance.
7.3
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie un- wesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbe- schadet der Rechte aus Abschnitt 4. entgegenzu- nehmen. 
Items delivered must, even if they show minor defi- ciencies, be accepted by the purchaser without preju- dice to the rights in section 4.





































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7.4
Ist vertragsgemäß oder aufgrund der gesetzlichen Vorschriften eine Abnahme des Liefergegenstandes durch den Besteller vorgesehen, so erfolgt die Ab- nahme im Rahmen eines von uns durchgeführten Abnahmetests. Hierzu hat der Besteller alle eventu- ell von ihm zu liefernden Teile, die für den Abnah- metest notwendig sind, rechtzeitig vor dem Test zu unserer Verfügung zu stellen. Die Abnahme erfolgt nach der erfolgreichen Durchführung der Funktions- prüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durch- geführt, wenn zu diesem Zweck von uns entwi- ckelte Testprogramme bzw. Verfahren keine Fehler am Auftragsgegenstand feststellen.
Soweit wir den Liefergegenstand vereinbarungsge- mäß aufstellen, wird die Funktionsprüfung nach An- lieferung und Installation am Aufstellungsort von uns durchgeführt. Nach erfolgreicher Funktionsprü- fung hat der Besteller den Liefergegenstand abzu- nehmen, wenn dieser auch im Übrigen vertragsge- mäß ist.
Bei allen anderen Liefergegenständen führen wir die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle in unserem Werk oder im Werk unseres Unterliefe- rers durch. Hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung des Liefergegenstandes schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht und wir ihn bei Beginn der Frist auf die vorhergesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen haben. Möchte der Besteller an der Funktionsprüfung teilnehmen, so hat er uns dies unverzüglich nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung mitzuteilen.
Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 
If according to the contract or due to statutory re- quirements a delivery acceptance of the item by the purchaser is planned, then the acceptance takes place in line with a delivery acceptance test which is carried out by us. For this the purchaser must, in good time, make available to us any parts which he possibly has to supply which are necessary for the ac-ceptance test. The acceptance takes place after the successful execu-tion of the function test. The function test has been executed successful-ly if test programmes or procedures developed by us for this purpose detect no malfunctioning of the contractual item.
Provided we install the delivery item as per the agreement, the function test is carried out by us af- ter the delivery and installation at the point of instal- lation. After the successful function test the pur- chaser must accept the delivery item, if it also cor- responds to the contract in other aspects.
For all other delivery items we carry out the function test within the scope of the final inspection in our works or in the works of our subcontractor. In this case the delivery acceptance shall be deemed to have taken place unless the purchaser expressly protests the acceptance giving precise details of the deficiency within 14 days of the delivery and we, at the beginning of this time period have clearly indi- cated to him the pre-dicted meaning of his conduct. If the purchaser wishes to take part in the function test, then he must inform us of this without delay af- ter receiving our order confirmation.
The purchaser may not avoid delivery acceptance by presenting a deficiency which is not major.
8 Eigentumsvorbehalt Retention of title
8.1
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum. Verar- beitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Er- lischt unser (Mit‐) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit‐)Eigen- tum des Bestellers an der einheitlichen Sache wer- tanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Besteller verwahrt unser (Mit‐)Eigentum unent- geltlich. Ware, an der uns ein (Mit‐)Eigentum zu- steht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware be- zeichnet. Bei Verarbeitung oder Umbildung setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers auf Ei- gentumserwerb an der alten Sache auch an der neuen Sache fort bzw. wird diesbezüglich neu be- gründet. Der Besteller ist verpflichtet, das Vorbe- haltsgut pfleglich zu behandeln und die für die ord- nungsgemäße Pflege des Vorbehaltsguts erforderli- chen Service und Wartungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Das gleiche gilt für erforder- liche Instandhaltungs‐ und Reparaturmaßnahmen . 
We retain title to goods supplied. Processing or transformation is always carried out for us as manu- facturer, but without our obligation. Should our (co)ownership rights cease by virtue of amalgama- tion it shall now be agreed that the (co)ownership of the purchaser in the unitary object shall be as- signed to us according its proportionate value (based on the in-voice value). The purchaser shall look after our (co)owned property free of charge.
Goods for which we are entitled to (co)ownership shall here forth be referred to as retained goods. In the case of processing or transformation the ex- pectant right of the purchaser for property acquisi- tion on the old item is also carried over to the new item or it is re‐affirmed. The purchaser shall be obliged to handle the retained good carefully and to carry out the service and maintenance work neces- sary for proper care of the retained good and do so at his own expense. The same shall apply for any necessary maintaining‐ and repair work.




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8.2
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar ge- gen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Zu anderen Verfügungen, ins- besondere Verpfändungen und Sicherungsübereig- nungen, ist er nicht berechtigt. Die Veräußerungs- befugnis des Bestellers steht unter dem Vorbehalt, dass der Besteller mit dem Käufer der Vorbehalts- ware kein Abtretungsverbot in Bezug auf seine For- derungen aus dem Weiterverkauf vereinbart. wenn er der Anzeigepflicht nachgekommen ist. 
The purchaser is entitled to sell or use the retained good during his ordinary business, and to do so in return for payment or under retention of title, pro- vided he is not in arrears with payment. He is not entitled to other measures, particularly mortgaging ‐ chattel or any other type. The authority which the purchaser has to sell is under the condition that the purchaser does not arrange a prohibition of assign- ment in relation to his payment demands for the re- sale.
8.3
Der Besteller tritt schon jetzt die aus dem Weiter- verkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versi- cherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vor- behaltsware entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit be- reits auch seine Forderungen aus dem Kontokor- rent gegenüber seinen Kunden an uns ab. Die Ab- tretung erfolgt in allen Fällen nur in Höhe des Betra- ges, den wir dem Besteller für die weiterveräußerte oder verarbeitete Vorbehaltsware berechnet haben. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir können den Widerruf erklären, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder wenn sich seine Ver- mögensverhältnisse wesentlich verschlechtert ha- ben. Auf unsere Anforderung hin wird der Besteller die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 
The purchaser now already assigns all claims aris- ing from the resale or any other legal reason (insur- ance, unauthorized business) with all ancil-lary rights concerning the retained good to us. In the case where the purchaser’s claims arising from the resale or further processing are received into a cur- rent account, the purchaser also hereby already as- signs his claims from his current account with re- spect to his customers to us. In any case the as- signment shall only occur for the amount for which we have charged the purchaser for the resold or processed re-tained good. The purchaser is enti- tled, until this is revoked, to collect the claims trans- ferred to us. We can revoke this if the purchaser falls behind in his payments or if his pecuniary con- dition has worsened considerably. On our request the purchaser shall disclose the assignment and provide us with the necessary information and doc- uments.
8.4
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller. 
In vase of third party´s claims to the retained good the purchaser shall inform of our ownership and no- tify us immediately. Costs and damages shall be borne by the purchaser.
8.5
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbeson- dere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemesse- nen Frist zur Leistung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehr- lichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware ferner berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Ver- mögen des Bestellers gestellt wird. 
In the case of contract breach by the purchaser, particularly late pay-ment, we are entitled to with- draw from the contract and take back the retained good after expiry of a suitable time period set for the purchaser to perform. Statutory provisions per- taining to lack of a necessity to set a time period shall remain unaffected by this. The purchaser must return the retained good. Furthermore, we are enti- tled to withdraw from the contract and take back the retained good should a request for the open-ing of insolvency proceedings for the assets of the pur- chaser be filed.







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8.6
Haben wir den Rücktritt vom Vertrag gem. Abschnitt 6 und erklärt , so sind wir zur freihändigen Verwer- tung der Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers in analoger Anwendung des § 1234 BGB berech- tigt. 
If we have declared that we are withdrawing from the contract in accord-ance with section 6 and 8 then we are entitled to the unconstrained use of the retained good at the expense of the purchaser anal- ogously to § 1234 of the German Civil Code.
9 Mängelansprüche
Für Sach‐ und Rechtsmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche ‐ vorbe- haltlich Abschnitt X ‐ Gewähr wie folgt:

Sachmängel Claims of deficiency
For material defects and legal deficiencies of the delivery, excluding further claims – subject to sec- tion X, we make the following guarantee:

Material defects
9.1
Die Beschaffenheit der Ware/Leistung richtet sich nach den vereinbarten technischen Liefervorschrif- ten. Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, wird die Ware/Leistung in der Ausführung und Beschaf- fenheit geliefert/erbracht, wie sie unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik bei uns zur Zeit der Lieferung / Leistung üblich ist. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Ver- wendungszweck. Entscheidend für den vertragsge- mäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Ge- fahrübergangs. 
The condition of the good/service is to be deter- mined on the basis of the technical delivery regula- tions arranged. Unless an alternative arrange-ment has been made the good/service is delivered / im- plemented in the finish and condition, as is custom- ary taking into consideration the tech-nical rules recognised by us at the time of delivery/service.
Should we have to supply an item according to sketches or designs by the purchas-er he shall take on the risk of the suitability in relation to the applica- tion foreseen. The point of transfer of risk is final and conclusive in ascertain-ing that the condition of the good corresponds to the contract.
9.2
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, leisten wir keine Gewähr dafür, dass die von dem Lieferge- genstand ausgehenden statischen und/oder dyna- mischen Kräfte von dem Aufstellungsort oder seiner Umgebung schadenfrei aufgenommen werden kön- nen. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung weiter für Mängel, die verursacht oder zum überwiegen- den Teil mit verursacht wurden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und Montage durch den Besteller, Nichtberücksichtigung unserer speziellen Bedienungsvorschriften, fehlerhafte Be- dienung und Behandlung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Instandsetzungs‐ und Wartungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektronische oder elektrische Ein- flüsse, es sei denn, dass solche Einflüsse ihre Ur-
sache in unserem Liefergegenstand haben. 
Unless arrangements are expressly made to the contrary we do not guarantee that the static and/or dynamic forces produced by the delivery good will have a harmless affect at the installation point or in its sur-roundings. Also precluded is the guarantee for damage which the pur-chaser at least had a big role in causing through unsuitable or improper use or installation, failure to take our special operating regulations into account, misuse and improper han- dling, natural wear and tear, improper or negligent upkeep and maintenance work by the purchaser or a third party, unsuitable operating equipment/sub- stances, replaceable materi-als, chemical, elec- tronic or electric influences unless such influences have the delivery item as their cause.
9.3
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unse- rer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu erset- zen, die sich infolge eines vor dem Gefahrüber- gang liegenden Umstandes als mangelhaft heraus- stellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns un- verzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile wer- den unser Eigentum. 
All those parts which emerge to be defective due to a circumstance present before the transfer of risk must be mended at our discretion or be replaced without defect. The ascertainment of such a defect must be reported to us immediately in writing. Replaced parts become our pro-perty.








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9.4
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderli- che Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehen- den Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir so- fort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseiti- gen zu lassen und von uns Ersatz der erforderli- chen Aufwendungen zu verlangen. 
After notifying us the purchaser must give us the opportunity and time necessary to make all repairs and spare parts deliveries which we perceive to be required; otherwise we shall not be held liable for the resulting consequences. Only in urgent cases where operating safety is endangered or to prevent unusually great damage, in which case we must be notified immediately, the purchaser has the right to rectify the defect himself or to let a third party rectify it and to claim the necessary expenditure from us.
9.5
Wir sind berechtigt, die Nachbesserung bzw. die Er- satzlieferung von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung auf den Liefer- gegenstand bis zur Höhe des Wertes der mangel- haften Sache geltend zu machen. Der Besteller darf jedoch im Einzelfall einen höheren Betrag zurück- halten, sofern der Sicherungszweck dies erfordert, oder die Zahlung gänzlich verweigern, wenn die mangelhafte Sache für ihn wertlos ist. 
We are entitled to deduct the repair or the spare part delivery from a part payment on the delivery item taking the defect into consideration up to the value of the defect item. The purchaser may, how- ever, in individual cases retain a higher sum if the purpose of collateral requires this, or refuse pay- ment completely if the defect item is of no worth to him.
9.6
Die Verjährung der gegen uns gerichteten Gewähr- leistungsansprüche bestimmt sich nach Abschnitt XII dieser Bedingungen. 
The limitation period for the guarantee claims made to us are defined in section XII of these conditions
9.7
Haben wir für die Beschaffenheit einer Ware/Leis- tung eine Garantie übernommen, so gewährleisten wir diese Beschaffenheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Garantieübernahme durch uns bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinba- rung. 
If we have made a guarantee for the condition of a good/service we guarantee this condition based on statutory law. Any guarantee for us requires the written form.
Rechtsmängel: Deficiency in title:
9.8
Für die Benutzung des Liefergegenstandes zur Ver- letzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urhe- berrechten werden wir auf unsere Kosten dem Bestel- ler grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Be- steller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Be- steller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Darüber hinaus werden wir den Besteller von unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. 
Should the use of the delivery goods infringe indus- trial property rights or copyright we shall provide the purchaser, at our expense, with the gen-eral right for further use, or modify the delivery good in a suitable way so that the industrial property right is no longer infringed.
If this is not possible under appropriate economic con- ditions or in a reasonable time limit, the purchaser is entitled to withdraw from the contract. Under the same premises we are entitled to withdraw from the contract.
In addition we shall indemnify the purchaser against claims by the pro-prietor of intellectual property rights concerned, which are established as undisputed or le- gally binding.








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9.9
Die in Abschnitt 9.10 genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich Abschnitt 10.2 für den Fall der Schutz‐ oder Urheberrechtsverletzung abschlie- ßend.
Sie bestehen nur, wenn
□ der Besteller uns unverzüglich von geltend ge- machten Schutz‐ oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
□ der Besteller uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche un- terstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizie- rungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VIII. 8 ermög- licht,
□ uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich au- ßergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
□ der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und
□ die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand ei- genmächtig geändert oder in einer nicht vertragsge- mäßen Weise verwendet hat. 
Subject to section 9. 2 the obligations cited in sec- tion 9. 10 for the case of infringements of intellec- tual property and copyright are final and conclusive. They shall only exist if
□ purchaser informs us without delay of alleged in- fringe infringe-ments of intellectual property rights or copyright,
□ purchaser reasonably supports us in the defence against asserted claims or enables us to carry out the modifications according to section VIII. 8

□ we are reserved the right to undertake all defen- sive measures, including out‐of‐court arrangements
□ the title defect is not based upon an instruction by the purchaser, and
□ the infringement of rights was not caused by the purchaser arbitrar-ily altering, or using the delivery item in a non‐contractual manner.
10. Haftung Liability
10.1
Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschul- den infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausfüh- rung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verlet- zung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen ‐ insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes ‐ vom Besteller nicht ver- tragsgemäß verwendet werden kann, so gelten un- ter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte IX und X.2 entspre-
chend. 
If the delivery good cannot be used by the pur- chaser in a contractual manner, for which we are culpable, because suggestions made or advice given, were not carried out, or were carried out in- correctly, prior to or after conclusion of the contract, or through the infringement of additional contractual obligations – particularly instructions for use and maintenance of the delivery item, then the provi- sions of sections IX and X. 2 shall apply excluding any further claims by the purchaser.
10.2
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir ‐ aus welchen Recht- gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, welche arglistig verschwiegen wor- den sind,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen‐ oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrläs- sigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertrags- typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Scha- den.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 
We are only liable for damages which did not occur on the delivery item itself – for whatever legal rea- son it may be – in the case of
a) Intent
b) gross negligence of our officers

c) negligent injury to life, limb or health
d) defects that were deceitfully concealed

e) defects in the delivery goods to the extent we are liable pursuant to the German Product Liability Act for personal injury or property damage to privately used objects.

In the case of negligent infringement of substantial contractual obliga-tions we are also liable for gross negligence of junior executives and for slight negli- gence. If the latter is the case the liability is limited to the damages typical to the contract which are reasonably foreseeable.
Further claims are ruled out.






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11. Ersatzteile
Bei Lieferung von Ersatzteilen leisten wir keine Ge- währ für natürliche Abnutzung. Ferner wird unsere Haftung aus Abschnitt IX 2 zusätzlich beschränkt auf den doppelten Rechnungswert des betreffenden Ersatzteiles für jeden einzelnen Schadensfall, es sei denn, dass die Voraussetzungen gemäß Ab- schnitt IX. 9 oder X. 2 a bis e vorliegen. Limitation period
We do not guarantee spare parts which we deliver for natural wear. Furthermore, our liability from sec- tion IX 2 is additionally limited to double the invoice value of the relevant spare part for every individual case of damage, unless the premises according to section IX. 9 or X. 2 a to e exist.
12 Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers ‐ aus welchen Rechtsgründen auch immer ‐ verjähren in 12 Mona- ten ab Beginn der jeweiligen gesetzlichen Verjäh- rungsfrist. Für Schadensersatzansprüche nach Ab- schnitt X. 2 a ‐ e sowie für Ansprüche nach Ab- schnitt IX. 9 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gel- ten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefer- gegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Ver- wendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Nachbesserung und Ersatzlieferung von Teilen ei- ner Gesamtanlage lassen die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche nicht neu beginnen. Limitation period
All claims by the purchaser for whatever legal rea- son may no longer be made after 12 months from the beginning of the respective statutory
limitation period. For damage claims according to section X. 2 a – e as well as for claims according to section IX. 9 the statutory time periods shall apply. They shall also apply for defects to a structure or for delivery goods which were used in line with their regular purpose for a building and caused its fault. Subsequent repairs and spare part delivery of parts of an entire plant do not cause the limitation period for guarantee claims to begin again.
13 Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht ein- geräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwen- dung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt
Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfälti- gen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Ob- jektcode in den Quellcode umwandeln. Der Bestel- ler verpflichtet sich, Herstellerangaben ‐ insbeson- dere Copyright‐ Vermerke ‐ nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
Alle sonstigen Rechte an der Software und den Do- kumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Software use
Where software is supplied the purchaser is granted the nonexclusive right to use the software supplied and its documentation. It is passed on for use with the relevant delivery good. Using the soft- ware on more than one system is forbidden.
The purchaser is only allowed to duplicate, revise, translate within a legally permissible context (§§ 69 a ff. UrhG) or convert from the object code to the source code. The purchaser is obliged not to re- move manu-facturer information – in particular cop- yright marks – without our express agreement be- forehand.
Any other rights to the software and the documen- tation including the copies remain with us or the software supplier. The issuing of sublicens-es is not permitted.
14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit Governing, place of jurisdiction, partial invalidity
14.1
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwen- den. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Ver- träge über den Warenkauf (CISG ‐ "Wiener Kauf- recht") ist ausgeschlossen. 
Exclusively the laws of the Federal Republic of Ger- man shall apply to the contractual relationship. The United Nations Convention on the International Sale of Goods of the 11th April 1980 (CISG) shall not apply.









Geschäftsführer: Amtsgericht Stendal Steuer-Nr.: 107/105/01462 BIC: NOLADE21SES Salzlandsparkasse Staßfurt
Dipl.-Ing. Ingo Horn HR B 108521 USt-IdNr. DE 170661954 IBAN: DE92 8005 5500 0300 0080 40
 

14.2
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten (auch aus Schecks oder Wechseln) ist ausschließlich Magdeburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, un- sere Ansprüche an einem der Gerichtsstände des Bestellers geltend zu machen. 
Sole place of jurisdiction for all possible disputes (also concerning cheques or bills of exchange) is Magdeburg. However, we are also entitled to take legal action at one of the purchaser’s places of ju- risdic-tion.
14.2
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestim- mung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirk- sam sein oder werden, so wird hiervon die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des übri- gen Teils der Bestimmung nicht berührt. 
Should a provision or part of a provision in these general terms of deliv-ery or in any other contrac- tual arrangements be or become null and void the applicability of the remaining provisions or the re- maining part of the provision shall remain unaf- fected by this.
15. Anwendbare Fassung Applicable Version
15.1
Die deutsche Fassung dieser "Allgemeine Einkaufs- bedingungen" ist maßgebend. 
The German version of these General Purchase Terms is definitive and final.






 


 

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